Beratung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen gem. § 20 Abs. 1 und 2 SGB V nach den Handlungsfeldern:
- Bewegung (Herzkreislauf- und Haltungstraining)
- Ernährung
- Stressreduktion / Entspannung
als Einzelcoaching oder Gruppenangebot.